Was ist Litigation?

Kategorie Allgemein
DKS Rechtsanwält:innen - Experten für Litigation

Der Begriff „Litigation“ bedeutet wörtlich übersetzt „Rechtsstreit“ oder „Prozessführung“. In der juristischen Praxis ist „Litigation“ der gesamte Prozess der gerichtlichen Auseinandersetzung, beginnend mit der strategischen juristischen Planung bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor Gericht. Rechtsanwälte, die auf diese Themen spezialisiert sind, werden als „Litigator“ bezeichnet.

Bedeutung von Litigation

Litigation ist eines der klassischen Aufgabengebiete von Rechtsanwälten. Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen sind häufig auf eine kompetente Prozessvertretung angewiesen, um ihre Rechte zu wahren oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Die Phasen eines Gerichtsverfahrens

Ein Litigation-Verfahren durchläuft in der Regel mehrere Phasen, in denen Rechtsanwälte sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite agieren können:

  • Konflikt
  • Vorbereitung und Strategieentwicklung: Hier wird der Sachverhalt analysiert, Beweise gesammelt und eine juristische Strategie erarbeitet. Für Kläger bedeutet dies die Suche nach einer stichhaltigen Rechtsgrundlage für die Klage, während Beklagte sich darauf konzentrieren, die Ansprüche abzuwehren, Gegenbeweise zu finden oder Gegenansprüche zu begründen.
  • Versuch außergerichtlicher Streitbeilegung: Vor Beginn eines Gerichtsverfahrens ist es oft sinnvoll, den Konflikt durch Verhandlungen, Mediation oder Schlichtung beizulegen. Eine einvernehmliche Lösung spart häufig Kosten, Zeit und Energie. Auch während des laufenden Verfahrens bleibt eine außergerichtliche Einigung oft möglich.
  • Klageeinreichung oder Klagebeantwortung: Falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, muss die Klägerseite eine schriftliche Klage bei Gericht einbringen. Die Beklagtenseite hat dann die Möglichkeit, schriftlich darauf zu reagieren.
  • Prozessführung: Im Laufe des Gerichtsprozesses bringen beide Parteien ihre Argumente vor, Zeugen können gehört und Gutachten herangezogen werden. Die Klägerseite muss den Sachverhalt behaupten und Beweisen, auf dessen Grundlage die Forderung zugesprochen werden sollte. Die Beklagtenseite muss diese Behauptungen – etwa auf Sachverhalts- oder auf der Rechtsebene – entkräften oder eigene Gegenansprüche geltend machen.
  • Urteil und Durchsetzung: Nach Abschluss des Beweisverfahrens schließt das Gericht erster Instanz die Verhandlung und fällt ein Urteil. Ist eine Partei der Meinung, dass die gerichtliche Entscheidung falsch ist, muss geprüft werden, ob ein Rechtsmittel gegen das Urteil möglich ist und dessen Erfolgsaussichten geprüft werden. Wird kein Rechtsmittel gegen das Urteil erhoben, ist der im Prozess Unterlegene verpflichtet, dem Urteil Folge zu leisten. Macht das der Unterlegene nicht, kann das Urteil im Exekutionsverfahren vollstreckt werden.

Fazit

Eine Spezialisierung auf Litigation ist die Spezialisierung auf die anwaltliche Vertretung im staatlichen Gerichtsverfahren. Litigation erfordert seriöse, weitsichtige und juristisch hochwertige Arbeit. Nur so können Risiken minimiert und die Erfolgschancen maximiert werden.

DKS Rechtsanwält:innen ist auf Litigation spezialisiert und unterstützt Sie mit umfassender Erfahrung und strategischem Know-how in allen Fragen der Prozessführung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!