In Österreich besteht die Möglichkeit, Testamente im Zentralen Testamentsregister registrieren zu lassen. Diese Registrierung gewährleistet, dass der letzte Wille im Erbfall zuverlässig aufgefunden wird. Notar:innen und Rechtsanwält:innen können diese Registrierung vornehmen. Der Vorteil: Ein registriertes Testament wird im Todesfall automatisch von den zuständigen Stellen abgerufen, wodurch das Risiko, dass es verloren geht, übersehen oder unauffindbar bleibt oder absichtlich zurückgehalten wird, praktisch ausgeschlossen wird.
Die Registrierung ist besonders empfehlenswert bei eigenhändigen oder fremdhändigen Testamenten, die häufig privat aufbewahrt werden und dadurch ein höheres Risiko bergen, im entscheidenden Moment nicht auffindbar zu sein.
Ein registriertes Testament bleibt sicher hinterlegt und kann bei Bedarf aktualisiert oder ersetzt werden. Es wird jedoch nicht der Inhalt des Testaments, sondern nur der Ort der Aufbewahrung eingetragen, was bedeutet, dass der Wille des Verstorbenen weiterhin geschützt bleibt.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie nicht nur bei der Erstellung eines solchen rechtlich einwandfreien Testaments, sondern übernimmt auf Wunsch auch die Verwahrung und Registrierung, um Ihren letzten Willen bestmöglich abzusichern.