Honorar

Bei DKS Rechtsanwält:innen werden verschiedene Honorarsysteme je nach Tätigkeit angewendet:

  • Stundensatz

    Bei der Abrechnung nach Stundensatz richtet sich das Honorar nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Der Stundensatz wird abhängig von der Komplexität und dem Umfang des Mandats festgelegt. Alle Beträge verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %).

    Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 5 Minuten und die Zeiterfassung erfolgt digital. Wir führen ein detailliertes Leistungsverzeichnis, das Ihnen eine präzise und nachvollziehbare Abrechnung ermöglicht.

  • Abrechnung nach RATG bzw. AHK

    Das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien bieten eine gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Honorars. Die Honorierung erfolgt hierbei nach der Art der Leistung und unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit, insbesondere bei Tätigkeiten wie Vertragsgestaltung oder Vertretung in Gerichtsverfahren.

    Je nach Art der Leistung können Pauschalaufschläge für Nebenleistungen anfallen.

  • Pauschalhonorar

    Bei klar abgrenzbaren Projekten, wie z.B. der Erstellung eines Vertrags oder eines Testaments, vereinbaren wir ein Pauschalhonorar. Dies bietet Ihnen Planungssicherheit und Kostentransparenz.