Die einvernehmliche Scheidung ist eine von mehreren Scheidungsformen in Österreich. Sie ist der wohl friedlichste und unkomplizierteste Weg, eine Ehe zu beenden. Gleichzeitig ist die einvernehmliche Scheidung auch die mit Abstand häufigste Scheidungsform in Österreich. Sie setzt voraus, dass beide Ehepartner die Ehe als unheilbar zerrüttet ansehen und sich über die Scheidung sowie deren Folgen einig sind.
Konkret bedeutet das:
- Die Ehegatten müssen seit mindestens sechs Monaten getrennt leben.
- Es muss eine schriftliche Scheidungsvereinbarung (Scheidungsvergleich) vorgelegt werden, die folgende Punkte regelt:
- Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
- Gegenseitige Unterhaltsansprüche
- Obsorge für gemeinsame Kinder, falls vorhanden
- Unterhaltspflichten gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern, falls vorhanden
- Regelung des Kontaktrechts zu den gemeinsamen minderjährigen Kindern, falls vorhanden
Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung ist beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen. Daraufhin schreibt das Bezirksgericht einen Verhandlungstermin für die Scheidung aus, zu dem grundsätzlich beide Ehegatten erscheinen müssen.
Beachte: Die oben genannte Vereinbarung muss bereits vor dem Gerichtstermin geschlossen werden.
Beachte: Falls gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, müssen die Ehegatten vor dem Scheidungstermin eine Elternberatung absolvieren.
Nach der Prüfung der Vereinbarung und einem persönlichen Erscheinen beider Parteien kann das Gericht mittels Beschlusses die Scheidung aussprechen.
Wenn eine einvernehmliche Scheidung scheitert, zum Beispiel, weil sich die Parteien nicht über die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Aufteilung etc) einig werden, oder einer der beiden nicht geschieden werden will, dann muss eine sogenannte streitige Scheidung (Verschuldensscheidung oder Scheidung aus anderen Gründen) angestrebt werden. Dieses Verfahren ist dann meist deutlich aufwändiger, teurer und zeitintensiver als eine einvernehmliche Scheidung.
Bei der Vereinbarung der Scheidungsfolgen, insbesondere der Aufteilung und des Unterhalts, muss stets darauf geachtet werden, dass beide Seiten bestmöglich abgesichert sind. Auch das Wohl gemeinsamer Kinder muss beachtet werden.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine rechtlich wasserdichte Vereinbarung und falls Sie allgemein Fragen zur (einvernehmlichen) Scheidung und deren Folgen haben!